


Entsprechend der Definition der Rentenversicherungsträger soll
der Patient bei Aufnahme in der Lage sein, sich ohne fremde Hilfe
zu waschen, sich anzuziehen, zu essen und sich auf Stationsebene
allein bewegen können. Die Erwerbsfähigkeit soll durch die Maßnahme
wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden.
Zur Aufnahme kommen Patienten aus unserer Klinik, die die
vorausgehende Phase der weiterführenden Rehabilitation erfolgreich
abgeschlossen haben, oder Patienten aus anderen Kliniken, die
aufgrund einer weniger schweren Erkrankung im Alltag selbständig
sind. Diagnostisch handelt es sich bei den Patienten um Zustände
nach Hirninfarkt, Hirnblutung, Subarachnoidalblutung, nach
Operation von Raumforderungen (Tumoren) im Bereich des ZNS und der
peripheren Nerven, Schädelhirntraumen, entzündliche Erkrankungen
etc.
Lähmungen und Sensibilitätsstörungen sind meist schwächer
ausgeprägt, sie bedürfen aber wegen der damit einhergehenden
Beeinträchtigungen für die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
trotzdem der intensiven krankengymnastischen und
ergotherapeutischen Förderung. Neuropsychologische Behandlung
ist bei geplanter beruflicher Reintegration ganz im Zentrum des
Behandlungsplans. Dabei geht es nicht nur um die geistige
Leistungsfähigkeit, sondern auch die Einstellung zur Erkrankung,
die Einsicht in die gesundheitlichen Probleme und die soziale
Integration.
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