

1. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit der Damen und Herren Referenten, durch Unterbelegung oder durch andere nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten
(z. B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. Ä.) entstanden sind.
2. Wir weisen außerdem mit Nachdruck darauf hin, dass evtl. Kursabsagen von Seiten der Kursteilnehmer grundsätzlich nur in Schriftform akzeptiert werden können und deshalb auch telefonische Kursabsagen grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Sollte ein Kursplatzbewerber seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung rechtzeitig absagen, so besteht – unabhängig vom Grund seiner Absage –
Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von
• 100 % wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt
• 50 % wenn er zwischen 4–8 Wochen vor Kursbeginn absagt
• 30 % wenn er zwischen 2–4 Wochen vor Kursbeginn absagt
Bei noch kurzfristigerer Absage ist die volle Kursgebühr zu entrichten; es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage einzelner Kursteile nicht möglich! Mehrteilige Seminare gelten insgesamt jeweils als ein Kurs.
3. Jeder Kursteilnehmer ist persönlich für die termingerechte Überweisung der zu zahlenden Kursgebühr verantwortlich, selbst wenn sich dessen jeweiliger Arbeitgeber zu einer Erstattung der Kursgebühren
bereit erklärt hat. Der Zahlungstermin wird auf den Kursplatzbestätigungen (Rechnungen) durch die Neurologische Klinik Westend terminiert und darf nicht überschritten werden. Bei nicht geleisteter Zahlung behält sich die Neurologische Klinik Westend die Einleitung eines allgemein üblichen Mahnverfahrens nach BGB vor.
4. Kursteilnehmer aus der Neurologischen Klinik Westend müssen sich ab einer Kursgebühr von 500 Euro durch eine Erklärung in Schriftform vertraglich an ihren Arbeitgeber binden. Diese Bindungserklärung bzw. Rückzahlungsvereinbarung wird dem jeweiligen Kursteilnehmer vor Kursbeginn durch die Personalabteilung zugehen und muss vom Kursteilnehmer fristgerecht und unterschrieben zurückgegeben werden, da sonst der Anspruch auf den Kursplatz verfällt.
5. Unterricht, der vom Kursteilnehmer durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung als Fehlzeit vermerkt.
6. Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache des Veranstalters und der jeweiligen Kursleitung.
7. Ein Kursplatz gilt für den Bewerber als bestätigt, wenn
• eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt
• die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind
und
• dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzbestätigung
des Veranstalters vorliegt Sollte eine Anmeldung nicht rechtzeitig vor Kursbeginn vom Veranstalter bestätigt oder
eine Anmeldebestätigung seitens des Bewerbers nicht rechtzeitig an den Veranstalter zurückgeschickt worden sein, so hat sich der Bewerber durch Rückfrage zu vergewissern, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Versäumt er dies, kann er sich nicht darauf berufen, keine Kursplatzreservierung oder Absage erhalten zu haben.
8. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder anderen Kursteilnehmern vornehmen, handeln die Kursteilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Referenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Fügen die Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.
9. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
10. Sollte der Veranstalter Kursteilnehmern bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten
behilflich sein, haftet er nicht für die Erbringung der Leistung der jeweiligen Pensionen / Hotels. Ebenso ist
eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ausgeschlossen.
11. Zahlungen bitte unter Angabe Ihres vollständigen Vor- und Nachnamens, der Kursbezeichnung sowie Datum der Veranstaltung an die Neurologische Klinik Westend auf die jeweils angegebene Konto-Verbindung überweisen.
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